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Expertenrat

Wie berechnet sich die Bonusförderung der Heizung bei einer ungeteilten Mehrfamilienhaus?

Frage von Timo  M. am 02.02.2026 

Ich hatte bereits mal eine Frage am 18.08.2025 um 9.40 Uhr gestellt und diese auch beantwortet bekommen. Es geht um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Also 2 Wohneinheiten. Damals hatten Sie mir berechnet, dass die Basisförderung plus WP-Förderung 35 % von Gesamtkosten von 30.500 € bei ca. 10.675 liegt. Dies wurde im Verhältnis nun auch von der KfW so berechnet, der Rechnungsbetrag war nun 29.000, somit Förderung bei 10.150 €.

Jetzt geht es aber um den Klimageschwindigkeitsbonus. Damals hatten Sie mir berechnet, diesen gibt es für eine Wohneinheit, ich denke für die erste. Sie hatten wie folgt berechnet: 22.500 € davon 20 %, somit 4.500 €. (30.000 € + 15.000€/2 Wohneinheiten). So hat das die KfW auch dargestellt, bei der Bewilligung des Antrages.

Jetzt beim Ausfüllen jedoch, werden die 20 % von 14.500 € berechnet und somit kommt nur noch ein Betrag von 2.900 € heraus. Sprich: Nun nimmt man die Hälfte des Rechnungsbetrages und nimmt davon 20%. Das wäre sehr ungerecht gegenüber dem gleichen Haus ohne Einliegerwohnung. Hier wird immer von 30.000 die 20 % gerechnet.

Ich bitte Sie hier nochmals um Ihre Einschätzung, was hier nun stimmt. Der Zusatzantrag ist noch offen, somit ist es noch nicht zu spät.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förder­fähige Kosten kann maximal der Förder­höchst­betrag für die vorliegende (selbst­genutzte) Wohn­einheit berück­sichtigt werden. Hierfür wird der Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohn­einheiten aufgeteilt."

Das entspricht unserer Angabe. Also (30.000 Euro + 15.000 Euro) / 2 Wohneinheiten = 22.500 Euro als Maximalförderung.

Weiter gilt: "Im Zusatzantrag wird der Zuschuss­betrag anhand der anteiligen förder­fähigen Kosten für die selbst­genutzte Haupt- oder alleinige Wohn­einheit und der beantragten Zuschuss­komponenten (Klima­geschwindig­keits­bonus, Einkommens­bonus) berechnet."

Das heißt: 22.500 x 20 Prozent = 4.500 Euro als Maximalförderung.

In Ihrem Fall sind 29.000 Euro förderbar. Diese Summe teilt die KfW durch die Anzahl der Wohneinheiten, um den Zuschussbetrag für die Bonusförderung zu ermitteln. Der Anteil förderfähiger Kosten beträgt hier für den selbstgenutzten Anteil also 14.500 Euro. Die Berechnung sollte damit korrekt sein.

Die Informationen finden sich im FAQ der KfW unter dem Punkt "Wie berechnet sich der Zuschuss für selbst­nutzende Eigentümer bei ungeteilten Mehr­familien­häusern im Zusatzantrag?"


Unser Tipp: Bei individuellen Fragen zu Ihrem Fördervorhaben empfehlen wir den Kontakt zu den Experten der KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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