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Expertenrat

Sind neue Heizkörper nötig, wenn wir Fördermittel für die Brennstoffzelle beantragen wollen?

Frage von Claudia W. am 11.10.2021 

Müssen die Heizkörper im Haus auch getauscht werden, wenn wir eine Förderung für die Brennstoffzellenheizung bekommen möchten? Es ist ein 8-Familienhaus und hat eine zentrale Gasheizung. Das Gebäude wurde um 1900 erbaut und hat jetzt einen Verbrauch von 129,3 m3. Jede Generation baut daran zum Vorteil der Nächsten oder Übernächsten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, Heizkörper für die Förderung der Brennstoffzellenheizung auszutauschen. Sinnvoll könnte das allerdings sein, um die Effizienz der Spitzenlast-Gasbrennwerttherme zu verbessern. Denn größere Heizkörper kommen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen aus. Das sorgt dafür, dass auch der Rücklauf kühler ist und Gasheizungen mehr Energie aus dem Abgas zurückgewinnen können.


Optimieren Sie das Verteilsystem etwa durch den Austausch alter Heizkörper, um die Systemtemperatur abzusenken, können Sie die dabei anfallenden Kosten bei der Förderung der Brennstoffzellenheizung mit geltend machen.

Unser Tipp: Lassen Sie die Brennstoffzellenheizung individuell und detailliert planen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die neue Heizung später auch wirtschaftlich arbeitet. Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Handwerker oder von einem Energieberater aus Ihrer Region.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.


Kommentare

Claudia W.

Sie haben mir sehr weitergeholfen. Werde euch weiterempfehlen. Denn die Heizkörper wurden in 2018 nach und nach alle erneuert und auf die entsprechende Raumgröße angepasst. Jetzt nur noch das System - Wechseln von Gas auf Wasserstoff. Ich hoffe, dass das möglich sein wird. Mit oder ohne Förderung, es geht um die nächsten Generationen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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