Ein Kunde möchte das alte Dachgeschoss eines EFH (1 WE) abtragen und ein neues Dachgeschoss als Vollgeschoss aus Holzrahmenbau aufsetzen. Bei einem Vollgeschoss würde ja die oberste Geschossdecke den Abschluss der thermischen Hülle bilden. Können auch die Baukosten für das neu zu errichtende Walmdach (Konstruktion, Eindeckung etc.) mit in den förderfähigen Kosten angesetzt werden? Das Walmdach gehört zwar nicht mehr zur thermischen Hülle, ist aus meiner Sicht jedoch notwendig, um die darunterliegende oberste Geschossdecke zu schützen, oder sehe ich das falsch?
Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert von 0,14 W/m²K voraus. Bitte beachten Sie dabei, dass es die Förderung hier nur gibt, wenn Sie eine bestehende Wohneinheit erweitern. Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue eigenständige Wohneinheit, die keine vorher beheizten Flächen einbezieht, behandelt der Fördergeber das Vorhaben als Neubau. In diesem Fall könnten Sie nur die Neubauförderung beantragen.
Wie Sanierer die Förderung für die Dacharbeiten richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.