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Expertenrat

Bekomme ich nachträglich eine Förderung für die Dachdämmung und neue Dachfenster?

Frage von Günter K. am 21.01.2025 

Welche Fördermittel kann ich im Nachhinein erhalten? Das Dach meines Reihenhauses musste aufgrund eines Wasserschadens umgehend neu gedeckt werden inkl. Austausch der 40 Jahre alten Dachflächenfenster. Die Neueindeckung wurde durch eine Fachfirma (Dachdeckerei) nach den geltenden energetischen Vorschriften ausgeführt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Dach für die Förderung der Dachdämmung einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreicht. Die neuen Dachflächenfenster müssen zur Förderung der Fenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K erreichen. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Handwerker die Einhaltung der Vorgaben im Vordruck der Bundesfinanzbehörde bestätigt.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie nachträglich den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen.

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