Wir haben im vergangenen Jahr unser Dach dämmen lassen, Untersparren- sowie Zwischensparrendämmung und haben für die Maßnahme eine BAFA-Förderung erhalten. Im Laufe der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass wir das Dach doch komplett erneuern müssen. Also wurde ebenfalls das Dach neu gedeckt und eine Aufsparrendämmung installiert, sodass wir nun auf unseren gewünschten U-Wert kommen. Können wir die Dachneueindeckung mit Aufsparrendämmung über die Steuererklärung absetzen?
Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der erforderliche U-Wert wurde bereits bei der ersten Förderung erreicht. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie hier jedoch nur nach individueller Prüfung durch die zuständigen Mitarbeiter Ihres Finanzamts.
Nehmen Sie die BAFA-Förderung nicht in Anspruch und ziehen Sie den Antrag zurück, beugen Sie einer Doppelförderung vor. In diesem Fall ist es möglich, 20 Prozent der Kosten der gesamten Maßnahme von der Steuer abzusetzen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".