Ich würde gerne ein Bungalowflachdach sanieren wollen. Hierbei habe ich auch an einen Dachausstieg gedacht. Ist der Dachausstieg als Fenster oder als Tür zu betrachten? Und welchen U-Wert muss der Dachausstieg haben, um bei der Dachsanierung mit gefördert zu werden?
Geht es lediglich um die gesetzlichen Mindestanforderungen, gelten die Vorgaben des GEG für Dachflächenfenster. Der Ausstieg muss dabei einen U-Wert von 1,4 W/m²K erfüllen. Möchten Sie Fördermittel für das neue Dachfenster beantragen, gilt ein Mindest-U-Wert von 1,0 W/m²K, wie in Anlage 7 GEG nachzulesen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie hier neben der Förderung der Dachdämmung auch die Förderung für Dachflächenhfenster beantragen müssen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Grenzt das Dach an einen unbeheizten Bereich, können Sie die Dachluke auch ohne gesonderte Anforderungen an den U-Wert mitfördern lassen. Voraussetzung ist, dass der Einbau zur Durchführung von Arbeiten auf dem Dach erforderlich ist. Nachlesen können Sie das im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen".
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