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Expertenrat

Kann ich die Kosten der Dacheindeckung bei der Förderung der Dämmung der obersten Geschossdecke anrechnen?

Frage von Julian S. am 16.02.2023 

Ich möchte gerne die oberste Geschossdecke gegen den Dachraum (unbeheizt, Kriechboden) dämmen. Da die Dachdeckung nicht mehr intakt ist und Regen durchtropft, muss diese auch ausgetauscht werden. Sind die Kosten für die Dacharbeiten im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme "Dämmung oberste Geschossdecke" als Umfeldmaßnahmen förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Welche Kosten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude anrechenbar sind, ist im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen aufgeführt. Unter Punkt 2.3 finden Sie dabei die Dämmung von Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen (Dachbodendämmung). Arbeiten am Dach sind dabei nicht als Umfeldmaßnahmen aufgeführt, weshalb wir davon ausgehen, dass Sie die entsprechenden Kosten hier nicht angeben können. Anders wäre es bei einer Dämmung der Dachflächen selbst. Nehmen Sie diese vor, sind alle in diesem Zuge am Dach anfallenden Arbeiten förderbar (siehe Punkt 2.2 des Infoblatts). Prüfen Sie daher, ob eine Dachdämmung (zum Beispiel Zwischensparrendämmung in Kombination mit Aufsparrendämmung) insgesamt nicht günstiger ist, da Sie hier deutlich mehr Kosten bei der Förderung angeben können.

Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region. Beantragen Sie Fördermittel für die Dachdämmung bzw. die Dachbodendämmung, benötigen Sie ohnehin einen Berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dach- und Dachbodendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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