Expertenrat

Kann ich Fördermittel für Dachbodendämmung und Dachdämmung beantragen?

Frage von Paul M. am 25.08.2026 

Ich möchte langfristig den derzeit unbeheizten Dachboden eines Altbau-Mehrfamilienhauses zu Wohnraum ausbauen. Kurzfristig soll zunächst die oberste Geschossdecke gedämmt und als thermische Gebäudehülle ertüchtigt werden. Der Aufbau soll dabei bereits so geplant werden, dass er beim späteren Dachgeschossausbau als Fußboden einschließlich Trittschall weitergenutzt werden kann.

Ist es möglich, diese Vorgehensweise im iSFP als zwei zeitlich getrennte Maßnahmen abzubilden und entsprechend fördern zu lassen – also zunächst die Dämmung der obersten Geschossdecke und einige Jahre später die Sanierung und Dämmung des Daches, wodurch sich die thermische Gebäudehülle nach oben verlagert?

Oder würde die spätere Dachdämmung fördertechnisch problematisch sein, weil zuvor bereits die oberste Geschossdecke als Maßnahme an der Gebäudehülle gefördert wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist nicht erforderlich, wenn Sie das Dachgeschoss ohnehin ausbauen möchten. Nachteile hat die Geschossdeckendämmung jedoch nicht – sie verursacht jedoch zusätzliche Kosten.

Wichtig zu wissen: Dämmen Sie das Dach im Zuge des Ausbaus des Dachgeschosses und entstehen allein im Ausbau neue Wohneinheiten, ist die Maßnahme unter Umständen nur als Neubau förderbar. Fördermittel für die Einzelmaßnahme "Dachdämmung" bekommen Sie dabei nur, wenn Sie die neuen Wohnräume bei der Bemessung der Förderhöchstbeträge nicht berücksichtigen.

Nachlesen können Sie das im aktuellen Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen vom Fördergeber. Hier heißt es: Wohneinheiten, die ausschließlich in einer Erweiterung neu entstehen (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden nicht als Sanierung gefördert und können in der BEG WG bzw. BEG EM nicht der Bemessung des Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt werden. Diese neuen Wohneinheiten werden ausschließlich als Neubau gefördert. Alternativ können die Maßnahmen der Erweiterung in der BEG WG oder BEG EM als Sanierung mitgefördert werden, wobei die neu entstandene Wohneinheit nicht der Bemessung des Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt werden darf.

Welche Maßnahmen sich im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darstellen lassen, prüft ein Energieberater im Rahmen der vom BAFA geförderten Energieberatung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderbundle Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo