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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die geplante Dachbodendämmung?

Frage von Ralph M. am 02.02.2023 

Im Dachgeschoss unseres EFH soll neben der bereits vorhandenen Zwischen-und Aufsparrendämmung (bauseitig nur 100 mm WLG 035 und 40 mm WLG 040) eine Bodendeckendämmung hinzukommen, um die nach dem GEG erforderlichen Dämmwerte einzuhalten.

Geplant ist eine Kombination aus Resol Platten 100 mm (WLG 021) und ggf. im Kreuzverbund 30 mm Resol. Können damit evtl. die Förderrichtlinien (0,14 W/(m²K) eingehalten werden, bzw. kann man das irgendwie berechnen? Die Dachgeschossdecke besteht aus Beton 150 mm plus Estrich (ca. 50 mm).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit dem geplanten Aufbau erreichen Sie einen U-Wert von etwa 0,15 W/m²K. Mit einer Kombination aus 120 mm und 30 mm starken Resol-Platten würden Sie die Grenze von 0,14 W/m²K vermutlich unterschreiten, um eine Förderung für die Dachbodendecke zu erhalten. Die Dämmung im Dach ist dabei nicht anrechenbar, da diese nach der Dämmung des Dachbodens kaum Auswirkungen auf die Bedingungen im beheizten Bereich hat.

Eine verbindliche Aussage zum Aufbau und zum erreichbaren U-Wert bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser erstellt eine Bestätigung (TPB), mit der Sie Fördermittel über die Webseite des BAFA beantragen können. Seit Januar 2023 bekommen Sie dabei sogar Fördermittel für Eigenleistungen, wenn ein Experte die fachgerechte Ausführung bestätigt.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Dach- und Dachbodendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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