Ich hätte eine Frage zu bestehenden Kaminschächten. Mein Kunde würde gerne seinen bestehenden ungenutzten Kaminschacht in seinem Bungalow entfernen lassen. Der Kaminschacht ist ziemlich undicht, man spürt die Luftzirkulation, wenn man direkt danebensteht. Ist es möglich, den Kaminschacht als Umfeldmaßnahme rückzubauen, wenn man nur die Fläche des Kaminschachts der obersten Geschossdecke (die Fläche ist deutlich kleiner als 10 % der obersten Geschossdecke) auf den förderfähigen U-Wert bringt? Der Rest der obersten Geschossdecke ist bereits vor Jahren vollflächig gedämmt worden. Falls ja, wäre es ebenfalls möglich, das Dach an der Durchdringung des Kaminschachts als Umfeldmaßnahme ungedämmt schließen zu lassen? Vielen Dank im Voraus!
In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Förderbar wäre die Maßnahme dabei nur, wenn die förderbaren Kosten dafür mindestens 300 Euro brutto betragen würden. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie grundsätzlich Fördermittel für die Dämmung der obersten Geschossdecke beantragen.
Wir gehen allerdings davon aus, dass Sie die Kosten für den Rückbau des Schornsteins maximal anteilig anrechnen können. Da dieser Fall nicht eindeutig in den Unterlagen der Fördergeber geregelt ist, muss hier eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das BAFA-Kontaktformular.