Für eine nachträgliche Kerndämmung scheint es einen Zuschuss bei der BAFA zu geben. Gilt das auch für die nachträgliche Zwischensparrendämmug (Wagnerdach)?
Ja, Fördermittel für die Dachdämmung bekommen Sie seit Januar 2021 über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Dabei erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Diese beziehen sich unter anderem auf den U-Wert, der 0,14 W/m²K betragen muss. Handelt es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz, bekommen Sie die Förderung auch dann, wenn Sie Dämmstoffe der WLG 040 oder besser in der höchstmöglichen Stärke einbauen.
Die Beantragung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite. Zuvor muss ein Energieberater das Vorhaben allerdings prüfen und mit einer technischen Projektbeschreibung (TPN) bestätigen, dass Sie die Vorgaben erfüllen. Mit der zugehörigen Kennnummer (TPN-ID) können Sie die Förderung beantragen.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Angebote für die Dämmarbeiten am Dach bekommen Sie über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten. Der Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich nutzbar.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es zeigt sich aber, dass ich meine Frage wohl nicht klar genug gestellt habe: Für die Kerndämmung gibt es einen Zuschuss von der BAFA, obwohl die technischen Anforderungen eigentlich nicht erfüllt werden. Wird der vorhandene Hohlraum bei einem Dach komplett mit Zellulose gefüllt (Wagnerdach), können die technischen Anforderungen nicht(!) erfüllt werden. Wenn das "Einblasdämmprivileg" beim Dach nicht zum Tragen kommt, müssten Sie meine Frage eigentlich mit "Nein" beantworten. Ich hoffe, dass der Hintergrund meiner Frage hiermit etwas deutlicher geworden ist.
Von dem vorgegebenen U-Wert dürfen Sie nur dann abweichen, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz handelt. In diesem Fall bekommen Sie voraussichtlich eine Förderung.
Trifft diese Ausnahme nicht zu, gibt es keine lockereren Anforderungen für eine Einblasdämmung im Dach. Diese gibt es nur bei der Kerndämmung von Fassaden.