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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung der Dachdämmung in unserem Haus mit Steuerbonus und BEG-Zuschuss?

Frage von Petra L. am 13.02.2025 

Wenn ich mein Dach sanieren will (Kosten 65.000 €), bekomme ich 20 % von 60.000 € (EFH) über den Steuerboni auf drei Jahre verteilt. Also insgesamt 12.000 €, über die BAFA nur 15 % (9.000 €), stimmen diese Zahlen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. In den ersten beiden Jahren sind es je 7 Prozent der Aufwendungen (max. 14.000 Euro) und im dritten Jahr noch einmal 6 Prozent (max. 12.000 Euro). In Ihrem Fall können Sie im Jahr des Abschlusses der Sanierung und im darauffolgenden also jeweils 4.550 Euro von der Steuer absetzen. Im dritten Jahr können sie dann noch einmal Kosten in Höhe von 3.900 Euro. Das ergibt insgesamt steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 13.000 Euro.

Wichtig zu wissen: Von der vollen Förderung profitieren Sie nur, wenn Ihre Einkommensteuerlast auch hoch genug ist. Weitere Informationen geben wir im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.

Wählen Sie die BEG-EM-Förderung für die Dachdämmung und -sanierung, liegt die Förderrate bei 15 Prozent von 30.000 Euro. Das ergibt eine Summe von 4.500 Euro. Mit iSFP steigt die Fördersumme jedoch auf 20 Prozent von 60.000 Euro an. Möglich ist somit ein Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro, den Sie mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren können. Zu beachten ist hier allerdings, dass durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und den zur Förderung benötigten Energieberater auch zusätzliche Kosten entstehen.

Wie Sie die BEG-Förderung zur Dachdämmung beim BAFA beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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