Expertenrat

Erhalte ich die BEG-EM-Förderung in Höhe von 20 Prozent auch bei der Dachdämmung im Nichtwohngebäude?

Frage von Matthias S. am 28.11.2021 

Welche Förderung gilt bei der Flachdachsanierung eines gemischt genutzten Gebäudes (über 50 % Nichtwohnanteil). Gelten generell hier ebenfalls die Konditionen der BEG EM mit 20 %?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich spielt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Programmteil Einzelmaßnahmen keine Rolle, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Sofern Sie die technischen und organisatorischen Vorgaben erfüllen, bekommen Sie die Fördermittel in Höhe von 20 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Dachdämmung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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