Ich bin Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft. Das Haus wurde 1995 gebaut, das Dach ist nicht ausreichend bzw. nicht gedämmt. Kann die Gemeinschaft eine Förderung bei der KfW beantragen?
Ja, Sie bekommen Fördermittel von der KfW. Besteht die Eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen, haben Sie Wahlfreiheit. Dabei bekommen Sie Fördermittel über das Programm 430 (20 Prozent Zuschuss) oder 152 (Darlehen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss). Besteht die Eigentümergemeinschaft nicht aus Privatpersonen, steht Ihnen nur die Darlehensvariante zur Verfügung.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".
Übrigens: Angeboten für die Dachdämmung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Anfragetool für Dacharbeiten.