Mein Energieberater hat für mich beim BAFA einen Förderantrag zur Dachsanierung gestellt. Der Zuwendungsbescheid ist noch nicht eingegangen. Nun möchte ich mit der Durchführung der Arbeiten ein anderes Unternehmen statt des im Antrag beigefügten Angebot mit den gleichen Arbeiten beauftragen. Muss dazu ein neues Angebot nachgereicht werden?
Das sollte problemlos möglich sein. Wichtig ist, dass die förderbaren Kosten auf die im Antrag angegebene Summe begrenzt sind und die Fachhandwerker alle Arbeiten entsprechend den technischen Vorgaben des BAFA umsetzen. Welche das sind, haben wir in unserem eBook zur Förderung der Dachdämmung für Sie zusammengestellt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.