Aus bautechnischen Gründen möchten wir bei der Dachsanierung eine reine Innendämmung und diese auch vom Dachdecker durchführen lassen. Ist dieser als Fachbetrieb zulässig, um die Förderung der BAFA (natürlich unter Einhaltung des erforderlichen U-Wertes) zu erhalten?
Ihr Dachdecker kann die BEG-Förderung für die Dachdämmung mit einer Vollmacht zwar beim BAFA beantragen. Die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes benötigen Sie aber dennoch. Die dafür anfallenden Kosten können Sie bei der Förderung der Dachdämmung mit anrechnen.
Ganz ohne Energieberater bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Höhe von 20 Prozent. Diese beantragen Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Die Mittel zieht das Finanzamt allerdings nicht sofort, sondern über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer ab. Außerdem ist die Förderhöhe auf die Höhe ihrer Einkommensteuer begrenzt.
Wir empfehlen die Beantragung mit Energieberater, da dieser als neutraler Partner für ein fehlerfreies und effizientes Ergebnis der Sanierung sorgt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.