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Expertenrat

Bekommen wir eine Förderung für die Dachdämmung auch bei Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum?

Frage von Klaus O. am 30.10.2022 

Ich habe Ihre Seiten durchpflügt, um mein Vorhaben zu finden. Genau geht es um die nachträgliche Dachdämmung eines Spitzbodens im Wohnungseigentum - im Land Hamburg. Das Vorhaben wäre klar und der Umfang prinzipiell kalkulierbar.
Es geht bei den ersten Überlegungen natürlich auch um Fördermöglichkeiten - und hier wird es unklar.

Dieser Spitzboden liegt über unserer Eigentumswohnung im Dachgeschoss und ist Gemeinschaftseigentum der WEG. Hierfür wurde uns in der Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Wir möchten diese Dachflächen jetzt nachträglich von innen mit einer Zwischensparrendämmung + Dachausbau dämmen. Uns ist nicht klar, ob dieser Fakt - Sondernutzungsrecht im Gemeinschaftseigentum - eine Förderung dieses Vorhabens überhaupt zulassen würde. Wir möchten dies zunächst klären, bevor weitere Planungen überhaupt durchgeführt werden. Vielleicht können Sie uns diese Frage beantworten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Förderung der Dachdämmung ist auch in diesem Fall möglich. Die Tatsache, dass es sich um Sondernutzungsrechte am WEG-Eigentum handelt, ist hierbei mit keinen Einschränkungen verbunden. Sie müssen allerdings die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllen und einen U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser erreichen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Sanierung zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen. Da die Sanierungsmaßnahme ausschließlich an Ihrem Sondereigentum erfolgt, ist die Beteiligung der WEG nicht erforderlich. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt die WEG den Antrag hingegen gemeinschaftlich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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