Wir wollen unser Dach im nächsten Jahr neu decken. Gibt es eine Förderung dazu?
Fördermittel für eine neue Dacheindeckung gibt es aktuell über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier haben Sie die Wahl zwischen einer Zuschussförderung in Höhe von 10 Prozent oder einer Darlehensförderung (mit 7,5 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung ist, dass Sie das Dach im gleichen Zuge dämmen und dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Außerdem müssen Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die im Rahmen des Klimapakets beschlossen wurde, könnten sich die Förderkonditionen in Zukunft ändern. So sollen die Zuschüsse um 10 Prozent steigen. Außerdem werden Zuschüsse und Darlehen seit 01.01. 2020 um steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ergänzt.
Ohne Dämmung können Sie die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei reduziert das Finanzamt ihre jährliche Steuerlast um 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal jedoch 1.200 Euro. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
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