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Expertenrat

Welche Förderung bekomme ich für ein neues Dachfenster mit elektrischen Rollos?

Frage von Willi C. am 26.03.2023 

Ein Bestandsdachfenster 2-fach verglast, 647 KBW Roto AL 9/11 soll gegen ein neues mit 3-fach-Verglasung und elektrischem Rollladen ausgetauscht werden. Welche Förderungen gibt es dazu?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnehmen, über die Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent bekommen. Die Anträge sind vor der Vergabe von Liefer-/Leistungsverträgen zu stellen und die Kosten müssen 2.000 Euro (brutto) übersteigen.

Alternativ steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Beantragen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der anfallenden Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster und Dachfenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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