Wir haben jetzt eine Immobilie gekauft. Worauf muss ich beim Kauf von Laminat für Dachgeschoss und 1. OG achten, dass ich es als energetische Sanierungsmaßnahme angeben kann? Nicht wegen der Fördermittel, rein als Maßnahmenerfüllung wegen des neuen Gesetzes bzgl. Sanierung von Bestandsimmobilien bei Kauf im Jahr 2024. Und kann ich ein neues Dachfenster auch dazu verwenden? Bekomme ich das irgendwie gefördert?
Das Verlegen von Laminat können Sie nicht als energetische Sanierungsmaßnahme angeben. Es führt in der Regel auch nicht zu einer Dämmpflicht. Tauschen Sie das Dachfenster im beheizten Bereich, muss das neue einen U-Wert von 1,4 W/m²K aufweisen.
Erreichen Sie hier einen Wert von 1,0 W/m²K oder besser, bekommen Sie eine Förderung für das neue Dachfenster. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent bzw. 20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan. Diese müssen Sie vor Beginn der Maßnahme mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
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