Ich werde in einem denkmalgeschützten Resthof in Kerpen das Obergeschoss der Scheune zu Wohnraum umbauen. Welche Fördermittel kann ich dazu beantragen?
Möchten Sie Teile des nicht beheizten Scheunengebäudes zu Wohnraum ausbauen, können Sie einen Kredit über das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 in Anspruch nehmen. Das Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro bekommen Sie zu einem Zinssatz ab 0,75 Prozent. Die Beantragung muss vor dem Bau-/Ausbaubeginn über ihre Hausbank erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie den Wohnraum später selbst nutzen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Scheune oder den Teil der Scheune in ein KfW-Effizienzhaus umzuwandeln. Dafür bekommen Sie Fördermittel über das Programm 153 der KfW. Hier bekommen Sie ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 bis zu 25 Prozent. Auch hier ist das Darlehen vor dem Beginn der Sanierung über Ihre Hausbank zu beantragen. Wichtig ist, dass ein Energieberater die Planung vorher prüft.
Um die bestmögliche Förderung für Ihr Projekt zu bekommen, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.