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Expertenrat

Sind die Kosten für Badeinrichtung und Fliesen förderbar, wenn wir eine Gaube im Dachgeschoss einbauen?

Frage von Diete H. am 19.11.2022 

Wir sanieren demnächst zum Effizienzhaus mit Zuschuss 461. Im Dachgeschoss wird u. a. das Badezimmer neu gemacht. Es kommt eine breite Gaube rein, sodass wir mit dem Raum insgesamt 80 cm nach außen springen. Also die Badfläche wird größer. Raum wird entkernt. Fliesen runter, Gipskarton weg. Trockenbau-Ständerwerk bleibt bestehen und wird neu beplankt. Sind die Wände, Boden und Fliesen im gesamten Raum förderfähig? Oder nur anteilig bzw. gar nicht? Und wie schaut es mit der Einrichtung aus? Sprich Waschbecken, Badewanne, Dusche. Wie ist das mit der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu deuten? Nacht meinem Verständnis: war Badezimmer -> wird wieder Badezimmer -> förderfähig.

Laut BEG-Merkblatt Punkt 8.5: Sanitäreinrichtungen (nicht förderfähige Kosten) Aber: Sanitäreinrichtungen jeglicher Art, wie z. B. Waschbecken, Badewannen, Duschen, etc. (Kosten für Sanitäreinrichtungen sind allerdings dann förderfähig, sofern diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten sind anrechenbar, wenn sie unmittelbar mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind. Das heißt: Bauen Sie eine Dachgaube ein und müssen dadurch das Bad sanieren, können Sie die Kosten für dabei anfallenden Arbeiten bei der Förderung anrechnen. Ist das nicht zwangsläufig nötig und Sie sanieren das Bad "nur" im gleichen Zuge, funktioniert das nicht. Eine erste Einschätzung nimmt in diesem Fall Ihr Energieberater vor. Eine endgültige Entscheidung obliegt dem Fördergeber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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