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Expertenrat

Können wir Fördermittel für die Dachdämmung beantragen, wenn wir nicht Eigentümer des Hauses sind?

Frage von Christel D. am 30.05.2020 

Wir haben für unser Anfang der 50er Jahre gebautes Haus ein neues Dach mit Dämmung vorgesehen. Wir sind aber keine Hausbesitzer mehr, haben das Nießbrauchrecht. Das Haus haben wir vor ein paar Jahren an unsere beiden Söhne übertragen. Können wir dafür eine Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Dachdämmung über verschiedene Programme. So gibt es Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten über das KfW-Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss". Diese können Sie nur als Eigentümer des Gebäudes beantragen. Zahlen Sie die Sanierung ohne Kredit, müssten Ihre Kinder die Förderung in diesem Fall beantragen.

Eine Alternative bietet das Programm 152 "Energieeffizient Sanieren - Kredit". Über dieses bekommen Sie ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Der Zuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme und wird nicht in bar ausgezahlt. Nach Rücksprache mit der KfW können Sie diese Mittel auch beantragen, wenn Sie nicht selbst Eigentümer des Gebäudes sind.

Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung" zusammengestellt.

Übrigens: Angebote für die Dachdämmung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.


Kommentare

Christel D.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit den Informationen haben Sie uns sehr geholfen, so dass wir die Dachsanierung jetzt angehen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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