Ein Zweifamilienhaus soll saniert werden. Geplant sind eine Dachsanierung und eine Photovoltaikanlage. Meine Frage: Kann ich beide Maßnahmen über die BEG-EM beantragen, oder muss die Photovoltaikanlage über das KfW-Programm 270 beantragt werden? Sind das zwei verschiedene Anträge? Wie hoch ist hier der Höchstbetrag und Zuschuss.
ODER:
Kann man die Photovoltaikanlage und Dachsanierung über das KfW-Programm 270 beantragen. Ist hier eine Baubegleitung erforderlich, wie hoch ist die Gesamtsumme der geplanten Maßnahmen.
Welche Fördermittel hier infrage kommen, hängt vom Umfang der Dachsanierung ab. Dämmen Sie das Dach, sodass Sie einen U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser erreichen, erhalten Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für die Förderung der Dachdämmung und Dachsanierung gibt es dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der anfallenden Kosten. Anrechenbar sind 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr - in Ihrem Fall also vermutlich 120.000 Euro. Die Photovoltaikanlage lässt sich dabei allerdings nicht anrechnen. Für diese bekommen Sie eine Kreditförderung über das KfW-Programm 270. Abhängig vom Bauort stehen unter Umständen auch regionale Förderangebote für die Photovoltaik bereit.
Dämmen Sie das Dach nicht wie oben beschrieben, ist das KfW-Programm 270 relevant. In diesem Fall erhalten Sie hier einen günstigen Kredit für Dachsanierung und Photovoltaik. Pro Vorhaben stehen dabei bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Möglich ist es darüber hinaus auch hier, regionale Fördermittel für die Photovoltaik zu nutzen. Diese gibt es meist in Verbindung mit der Installation eines Stromspeichers.
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