Wir sind Vermieter und müssen das Flachdach der vermieteten Praxis erneuern. Was ist günstiger, eine Förderung oder die steuerliche Variante und was muss dabei beachtet werden? Wir müssen bei der Sanierung die Lichtkuppeln nicht erneuern, da erst 2013 erledigt wg. Hagelschaden. Für eine Antwort und Aufklärung bin ich Ihnen dankbar.
Den Steuerbonus erhalten Sie für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien (§ 35c EStG). Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine vermietete Praxis handelt, erhalten Sie den Steuerbonus aller Voraussicht nach nicht. Die BEG-Förderung ist daher die günstigere Variante. Hier erhalten Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent. Beauftragen Sie Arbeiten aus einem Sanierungsfahrplan, profitieren Sie von einer 5-prozentigen Extraförderung und erhalten insgesamt eine Förderung für die Dachdämmung in Höhe von 25 Prozent.
Wichtig ist, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen.
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