Kann ich zur energetischen Sanierung meines Daches zwei Förderanträge stellen: den ersten Antrag in diesem Jahr für die Nordseite und einen weiteren Antrag im nächsten Jahr für die Südseite? Wenn ja, muss dazu eine Sperrfrist beachtet werden? Müssen dann für beide Maßnahmen unterschiedliche Verträge abgeschlossen werden?
Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der beiden Anträge zuordnen. Das setzt auch das Abschließen unterschiedlicher Verträge voraus. Sind Sie hier unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Wie Sie die Förderung für die Dachsanierung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.