Ich habe mein Haus an meine Tochter übertragen. Ich als Nießbraucher habe die Mieteinnahmen und versteuere diese. Gleichzeitig bin ich im Übergabevertrag/Notarvertrag verpflichtet, neben den gewöhnlichen Aufwendungen im Rahmen des Nießbrauchrechts auch die außergewöhnlichen Ausbesserungen und Erneuerungen auf eigene Kosten zu tragen. Wer stellt den Antrag für die Förderung des neuen Dachstuhls?
Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem Energieberater stellen. Nach Punkt 6.1 der BEG-EM-Richtlinie sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen antragsberechtigt. Sind Antragsteller selbst nicht die Eigentümer, benötigen diese allerdings eine Bestätigung darüber, dass alle entsprechenden Pflichten eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die unter:
Außerdem müssen Sie den Eigentümer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informieren.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
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