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Expertenrat

Bekomme ich die Förderung für die Fassadendämmung auch dann, wenn ich den U-Wert mit einem Dämmputz erreiche?

Frage von Andre H. am 25.05.2021 

Wenn ein Bestandsgebäude (Bauantrag vor mehr als 5 Jahren) noch nicht verputzt ist und derzeit einen u-Wert von 0,21 hat und es durch einen Dämmputz und Innenputz auf den geforderten u-Wert von 0,20 gebracht werden kann, wird das dann auch gefördert? Ich denke ja. Der Energieberater ist zögerlich.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) enthält keine Vorgaben dazu, wie Sie die Fassadendämmung durchführen müssen. Wichtig ist lediglich, dass Sie bei der Erneuerung der Außenwand einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass das Vorhaben förderfähig ist.

Eine rechtssichere Antwort geben in diesem Fall jedoch nur die Experten des BAFA, die Ihren Antrag letztlich prüfen und freigeben. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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