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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die Dämmung der Heizkörpernischen, wenn ich eine Förderung der Heizung beantrage?

Frage von Adam W. am 07.05.2024 

Ich möchte ein Haus kernsanieren und plane dabei 4 Maßnahmen über die kommenden 24-36 Monate, nach dem GEG, umzusetzen.
1. Heizungstausch (Luft-Wärmepumpe)
2. Fenstertausch (3-fach-Verglasung U-Wert < 0,95)
3. Dämmung der oberen Geschossdecke
4. Dämmung der Außenhülle

Meine Frage bezieht sich nun konkret auf die Umfeldmaßnahmen zum Heizungstausch. Das Haus hat im aktuellen Zustand unterhalb der Fenster Heizkörper in Heizkörpernischen verbaut. Da die alte Ölheizung mit den dazugehörigen 50 Jahre alten Heizkörpern jetzt gegen eine Wärmepumpe mit der dazugehörigen Fußbodenheizung ersetzt werden soll, stellt sich mir die Frage bzgl. der Fensternischen. Die Fensternischen müssen ja alle gedämmt und zugemauert, verputzt und gestrichen werden. Um das ordentlich durchzuführen, müssen die alten Fensterbretter ja auch mit raus.

Ich würde die nötigen Arbeiten und das Material ebenfalls als Umfeldmaßnahme des Heizungstauschs erachten, aufgrund des Einbaus einer Wärmepumpe mit Fußbodenheizung. Aufgrund des höheren Fördersatzes des Heizungstauschs möchten wir das natürlich gerne innerhalb dieses Förderantrags umsetzen und nicht auf die Außenhülle bzw. den Fenstertausch ausweichen. Ist dies denn realisierbar und gibt es ggf. Tipps, welche wir dabei beachten können?

Bei meiner Internetrecherche konnte ich dazu leider keine genauen Infos finden. Es handelt sich immerhin um 16 Fenster samt dazugehörigen Fensternischen, was summa summarum natürlich schon eine gewisse Summe X an Material und Arbeitszeit für die Handwerker darstellen wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen führt die Dämmung von Heizkörpernischen nur als Nebenkosten der geförderten Fassadendämmung und der Förderung des Fensteraustauschs aus. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Mittel im Zuge der Heizungsförderung nicht bekommen. Hintergrund ist, dass die Maßnahme im Zuge des Heizungstauschs nicht zwangsläufig nötig ist. Das gilt auch dann, wenn Sie die Heizkörper tauschen oder durch eine Flächenheizung ersetzen.

Eine verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch einen Experten der KfW. Letztere erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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