Welche Voraussetzungen bestehen bei einem Dämmen vorhandener Rollladenkästen, um eine Förderung zu erhalten? Gibt es zu erreichende Zielwerte oder reicht die pauschale Aussage, dass noch nicht gedämmte Rollladenkästen gedämmt werden bzw. mit einer alten Dämmung versehene Rollladenkästen eine verbesserte Dämmung erhalten?
Fördermittel für die Dämmung von Rollladenkästen erhalten Sie nur im Rahmen der Förderung der Fassadendämmung. Spezielle Anforderungen an die Dämmung der Rollladenkästen bestehen dabei nicht.
Ohne Fassadendämmung können Sie außen liegende Rollläden alternativ auch über den Punkt "Sommerlicher Wärmeschutz" der BEG-EM fördern lassen. In diesem Fall sind Anforderungen an den sommerlichen Mindestwärmeschutz und die Funktion (Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung) der Einrichtung zu erfüllen.
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