Ich habe eine unbewohnbare, unter Denkmalschutz stehende Immobilie gekauft und werde hier einen Umbau in ein 6-Familienhaus verwirklichen und das ganze als langfristige Kapitalanlage vermieten. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich die KFW-Förderung bis zum 30.06.21 beantragen, da das Programm Denkmal anschließend wegfällt - ist das korrekt? Was kann ich tun, wenn bis dahin noch keine Genehmigung vom Denkmalschutzamt vorliegt? Ich würde gerne 6 x 30.000 € Förderung beantragen. Können Sie mir helfen?
Die Regierung ist aktuell dabei, Förderprogramme aus dem Bereich energieeffizient bauen und sanieren in ein gemeinsames Programm zu überführen. Die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deckt dann die meisten Fälle ab. Im Programm BEG WG gibt es zukünftig einmalige Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Sanierung unter Denkmalschutz. Die Mittel stehen Ihnen ab 01. Juli 2021 zur Verfügung und lösen die KfW-Förderung über die Programme 151 und 430 ab. Bei der neuen Effizienzhaus-Förderung ab Sommer 2021 ist auch wieder ein Effizienzhaus Denkmal dabei, einmal klassisch und einmal in einer Erneuerbare-Energien-Klasse.
Die Konditionen sind teilweise besser. Aktuell bekommen Sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 25 Prozent, bezogen auf einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohneinheit. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit der BEG Förderung können Sie sich zum einen einmalige Zuschüsse auszahlen lassen. Zum anderen bekommen Sie bessere Konditionen, wenn Sie auf erneuerbare Energien setzen. Decken diese mindestens 55 Prozent des Wärmebedarfs, steigt die Zuschuss- bzw. Tilgungszuschusshöhe um 5 Prozent (EE-Paket). Zugleich steigen dann auch die maximal anrechenbaren Kosten bzw. die mögliche Kredithöhe auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es ergibt sich damit ein Förderbetrag von bis zu 45.000 Euro pro Wohneinheit.
Genau wie die Mittel der KfW müssen Sie auch die BEG Förderung rechtzeitig vor dem Beginn der Sanierung beantragen. Dazu dürfen Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung von einem Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben rechtzeitig mit Ihrem Energieberater, um die beste Fördervariante zu finden und die Antragsunterlagen rechtzeitig vorzubereiten.