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Expertenrat

Bekomme ich 70 Prozent Förderung der Heizung für 60.000 Euro an Kosten, wenn wir das Dreifamilienhaus selbst bewohnen?

Frage von Maximilian S. am 08.05.2024 

Ist bei einem selbst genutzten Mehrfamilienhaus (3 Einheiten) und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € die maximale Heizungsförderung von 70 % auf 60.000 € anzusetzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Einkommensbonus zur Heizungsförderung können nur selbst nutzende Eigentümer beantragen. Dabei handelt es sich um Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und ihren Erst- oder Alleinwohnsitz in der Immobilie haben, sowie deren Partner, wenn diese ihren Erst- oder Alleinwohnsitz in der Immobilie haben. Bewohnen Angehörige (keine Eigentümer) Wohnungen im Haus, gibt es den Einkommensbonus für diese Wohnungen nicht. Das gilt auch dann, wenn die Angehörigen unentgeltlich in der Immobilie leben. Den Bonus bekommen Sie dabei nur für die erste Wohneinheit.

Gibt es mehrere Eigentümer, ist wie bei einer WEG zu verfahren. In diesem Fall stellt die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Antrag auf Basisförderung und Holzheiz- oder Wärmepumpenbonus (optional). Anschließend stellen die Eigentümer selbst einen ergänzenden Antrag auf die Bonus-Förderung (Einkommens- und/oder Geschwindigkeitsbonus). Insgesamt gilt dabei auch hier die Förderobergrenze von 70 Prozent.

Bewohnen Sie als Eigentümer alle drei Wohneinheiten selbst, bekommen Sie den Einkommens- und/oder den Geschwindigkeitsbonus in aller Regel nur für eine Wohneinheit. In diesem Fall also für 20.000 Euro an Kosten ((30.000 + 15.000 + 15.000)/3 = anrechenbare Kosten pro Wohneinheit9.

Sind Sie unsicher, wie im Einzelfall zu verfahren ist, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Fördergeber. Diesen erreichen Sie über die kostenfreie Rufnummer 0800 / 539 9010.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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