Ist bei einem selbst genutzten Mehrfamilienhaus (3 Einheiten) und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € die maximale Heizungsförderung von 70 % auf 60.000 € anzusetzen?
Den Einkommensbonus zur Heizungsförderung können nur selbst nutzende Eigentümer beantragen. Dabei handelt es sich um Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und ihren Erst- oder Alleinwohnsitz in der Immobilie haben, sowie deren Partner, wenn diese ihren Erst- oder Alleinwohnsitz in der Immobilie haben. Bewohnen Angehörige (keine Eigentümer) Wohnungen im Haus, gibt es den Einkommensbonus für diese Wohnungen nicht. Das gilt auch dann, wenn die Angehörigen unentgeltlich in der Immobilie leben. Den Bonus bekommen Sie dabei nur für die erste Wohneinheit.
Gibt es mehrere Eigentümer, ist wie bei einer WEG zu verfahren. In diesem Fall stellt die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Antrag auf Basisförderung und Holzheiz- oder Wärmepumpenbonus (optional). Anschließend stellen die Eigentümer selbst einen ergänzenden Antrag auf die Bonus-Förderung (Einkommens- und/oder Geschwindigkeitsbonus). Insgesamt gilt dabei auch hier die Förderobergrenze von 70 Prozent.
Bewohnen Sie als Eigentümer alle drei Wohneinheiten selbst, bekommen Sie den Einkommens- und/oder den Geschwindigkeitsbonus in aller Regel nur für eine Wohneinheit. In diesem Fall also für 20.000 Euro an Kosten ((30.000 + 15.000 + 15.000)/3 = anrechenbare Kosten pro Wohneinheit9.
Sind Sie unsicher, wie im Einzelfall zu verfahren ist, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Fördergeber. Diesen erreichen Sie über die kostenfreie Rufnummer 0800 / 539 9010.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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