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Expertenrat

Gilt ein E-Auto mit Tageszulassung und 0 km als Neufahrzeug für die Förderung?

Frage von Wilfried G. am 05.02.2026 

Ich habe ein neues E-Auto bestellt. Der hat dann Tageszulassung und wird von mir mit 0 km übernommen. Ich gehe davon aus, dass dieses Fahrzeug dann als Neuzulassung behandelt und den staatl. Zuschuss bekommen wird. Danke für die Klärung

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, welches die technischen Anforderungen erfüllt. Anträge können Sie voraussichtlich ab Mai über ein dann neu eingerichtetes Portal stellen.

Wichtig: Nach unseren Informationen werden nur Neufahrzeuge gefördert, die erstmals auf Sie zugelassen werden. Eine Zulassung auf den Händler könnte dazu führen, dass der Förderanspruch erlischt. Denn dann handelt es sich rein rechtlich um einen Gebrauchtwagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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