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Expertenrat

Ich soll Fördermittel zurückzahlen, weil ich EE-Klasse und Heizungsförderung kombiniert habe. Wer ist verantwortlich? Handelt es sich um einen Planungsfehler?

Frage von Reiner G. am 08.12.2025 

Ich habe auch gerade final die Diskussion mit der KfW, die EE-Klasse bis zum 31.12.2026 zurückzahlen zu sollen, weil mein Heizungsbauer die Pelletheizung mit Solarthermie bei der BAFA abgewickelt hat und die baulichen Maßnahmen mein Energieberater bei der KfW.

Ich kann meinem Energieberater noch nicht mal einen Vorwurf machen, da die Richtlinien und die FAQs bis zum und am 1.7.2021, Tag der Antragstellung, keinen Ausschluss erwähnten.

Erst im September wurden sowohl die FAQs als auch Richtlinien ergänzt und diese Unschärfe umformuliert. Somit die Frage: Wenn das am Tag der Antragstellung keiner wissen konnte, ich mit dem Geld im Projekt gerechnet hatte, wo bleibt da die Planungssicherheit, wenn jetzt 2025 Geld 5 % einer großen Summe willkürlich zurückgefordert wird? Energieberater Schuld, Heizungsbauer, KfW, BAFA!? Oder ich hätte so einen Puffer einplanen müssen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen Informationsquellen. Ein Energieberater sollte das in der Regel wissen. Wichtig ist außerdem, dass die Kombination der EE-Klasse und der Heizungsförderung als Einzelmaßnahme zu keinen Zeitpunkt möglich war, da es sich dabei immer um eine Doppelförderung der Heizung handelt.

Aus der Ferne können wir Ihnen hier leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Unser Tipp lautet daher: Prüfen Sie den Sachverhalt mit einem Experten für Bau- und Vertragsrecht. Unter Umständen liegt ein Beratungsfehler vor, durch den Sie Nachforderungen stellen bzw. einen Ausgleich zur verlorenen Förderung einfordern können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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