Wir haben eine Förderung im Programm 461 beantragt und auch die Förderbestätigung erhalten. Nun hat sich die Situation bei der Heizungstechnik verändert und statt "nur" ein Effizienzhaus 70 zu erreichen, würden wir sogar noch die Erneuerbare Energien Klasse erreichen. Wie ist mit dem Zuschussantrag umzugehen, um nun die höheren Förderungen zu erhalten? Ändern kann ich den ja nicht. Muss ich den Antrag nun zurückziehen und einen neuen Antrag stellen und gibt es da dann Sperrfristen? Wie ziehe ich einen solchen Antrag zurück?
In Ihrem Fall gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie vermutlich einen zusätzlichen Förderantrag für den Einbau der Umweltheizung stellen. Diese ersetzt die EE-Stufe. Dafür dürfen Sie die Kosten der Heizung bei der Effizienzhaus-Förderung nicht mit anrechnen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Alternativ dazu können Sie den bestehenden Antrag zurückziehen und einen neuen Antrag stellen. Da es sich dann anders als zuvor um ein Effizienzhaus mit EE-Stufe handelt, sind keine Sperrfristen zu berücksichtigen. Zurückziehen können Sie den bestehenden Antrag formlos schriftlich bei Ihrem Fördergeber (KfW oder BAFA)
Wichtig: In beiden Fällen dürfen Sie mit den Maßnahmen noch nicht begonnen haben, wenn Sie einen neuen Antrag stellen. Das würde dazu führen, dass Fördergeber die Mittel verwehren. Im ersten Fall würde es ausreichen, mit Arbeiten an der Heizung bis zum Antragseingang zu warten.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Besprechen Sie den Fall individuell und erfragen dabei, welche Variante in Ihrem Fall günstiger ist. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 0800/539-9007 (KfW).
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