Wir müssen unser kürzlich gekauftes Haus energetisch sanieren. Wir verfügen nicht mehr über ausreichend Eigenkapital und müssen daher sämtliche Leistungen finanzieren.
Im einzelnen sind dies u.a.
- Erneuerung des Dachs inkl. Dämmung und Deckung
- Austausch der Ölheizung
- Austausch der Fenster
- Dämmung der Außenfassade.
Das Haus ist Baujahr 1976. Ich verstehe die Grundprinzipien der KfW Programme 261 und 358 (sind anspruchsberechtigt), welches ist nun jedoch das richtige für uns?
Über das KfW-Programm 261 bekommen Sie ein Darlehen mit Tilgungszuschuss, wenn Sie das Haus in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren. Wie hoch die Förderung ausfällt und welcher Kreditrahmen gilt, hängt dabei von der energetischen Qualität der Sanierung ab. Möglich sind Darlehen in Höhe von 120.000 bis 150.000 Euro mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 bis 25 Prozent.
Das KfW-Programm 358 beinhaltet einen Ergänzungskredit zur BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen. Für letztere bekommen Sie 15 bis 20 Prozent als Zuschuss für Arbeiten am Haus, wobei die förderbaren Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt sind (60.000 Euro mit individuellem Sanierungsfahrplan). Hinzu kommen bis zu 70 Prozent Heizungsförderung bei maximal anrechenbaren Kosten in Höhe von 30.000 Euro (seit 2024 einmalig). Für die förderbaren Maßnahmen, für die Sie bereits einen Zuwendungsbescheid bekommen haben (Freigabe durch die Fördergeber), können Sie dann den KfW-Ergänzungskredit in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragen.
Besser ist die Lösung, bei der Sie den größten finanziellen Vorteil haben. Durch die hohen Zuschussraten ist das häufig die Förderung von Einzelmaßnahmen. Bei dieser sind die anrechenbaren Kosten allerdings so stark begrenzt, dass es sein kann, dass Sie Arbeiten am Haus auf mehrere Kalenderjahre verteilen müssen.
Ein Beispiel: Mit dem KfW-Programm 261 können Sie 150.000 Euro an Kosten anrechnen. Zudem bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von maximal 25 Prozent (Effizienzhaus 40 EE oder NH). Das entspricht einer Fördersumme von 37.500 Euro.
Bei der Einzelmaßnahmenförderung können Sie maximal 60.000 Euro für Arbeiten am Haus und 30.000 Euro für Arbeiten an der Heizung anrechnen. Maximal bekommen Sie dabei 20 bzw. 70 Prozent Förderung, was einer Zuschusshöhe von 33.000 Euro entspricht.
Die maximale Zuschuss-/Förderrate ist bei der Effizienzhaus-Sanierung im Beispiel höher. Beachten Sie aber, dass es sich bei den Fördersätzen jeweils um die Maximalförderung handelt. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann sich das Ergebnis auch anders darstellen. Deswegen empfehlen wir, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen.
Informationen zu aktuellen Fördermitteln bekommen Sie in unserer Fördermittel-Übersicht. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.