Ist es für die Sanierung im Bestand zum Effizienzhaus (z.B. zum EH70) notwendig, dass auch die Fenster ausgetauscht werden müssen? Bisher sind Fenster von 2010 verbaut mit einem U-Wert von ca. 1,3. Im Bundesanzeiger konnte ich nur Vorgaben zu Qp und H'T sehen aber keine Vorgaben zu einzelnen U-Werten.
Habe wieder was im Internet gelesen, dass bei Fenstern der U-Wert kleiner 0,95 sein muss, oder ist das nur auf Einzelmaßnahmen bezogen?
Falls es solche U-Wert Vorgaben gibt, wo kann ich das nachschauen?
Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten Transmissionswärmeverlust (Ht) zu erreichen. Dabei handelt es sich einfach beschrieben um einen mittleren U-Wert des gesamten Gebäudes.
Das heißt: Die Fenster dürfen etwas "schlechter" sein, wenn andere Bauteile das ausgleichen. Entscheidend ist das Ergebnis einer Berechnung, die ein Energieberater für Sie durchführt. Diese benötigen Sie, um die Fördermittel beantragen zu können.
Einzelne Bauteilvorgaben gibt es bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Im Falle der Fenster ist dabei ein U-Wert von 0,95 W/m²K (Ausnahmen für Sonderverglasung, Ertüchtigung und Denkmal) Pflicht.
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