Ich möchte mein EFH, 10 Jahre alt und schon mit Solar und Pelletheizung ausgerüstet, nun mit eigener Stromversorgung nachrüsten. Bekomme ich dafür eine KfW-Förderung?
Entscheidend ist die Art und Weise der Stromversorgung. Installieren Sie beispielsweise eine Brennstoffzelle, bekommen Sie 40 Prozent Zuschuss über das Programm 433 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da Ihr Haus bereits mit Solarthermie ausgestattet ist und diese im besten Fall einen Großteil des Wärmebedarfs deckt, ist eine Brennstoffzellenheizung (oder ein BHKW) sehr wahrscheinlich nicht wirtschaftlich. Grund dafür ist, dass die Anlagen nur bei Wärmebedarf im Haus laufen. Ist dieser nicht oder nur gering vorhanden, sind die Betriebsstunden und die damit verbundenen Einsparungen der Stromerzeugung zu niedrig.
Installieren Sie eine Solarstromanlage (im besten Fall mit Stromspeicher), bekommen Sie eine Förderung für die Photovoltaik über das KfW-Programm 270. Dieses ist mit einem zinsgünstigen Darlehen ausgestattet. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus Zuschüsse für die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher. So zum Beispiel in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind die Fördermittel bereits erschöpft. Hier ist aktuell nicht sicher, ob die regionalen Programme neu aufgelegt werden. Anders in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - hier werden die ausgelaufenen Programme nicht neu aufgelegt.
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