Ich möchte meine alte Asbestfassade von meinem EFH demontieren und eine neue gedämmte Fassade herstellen. Da ich diese Arbeiten selber durchführen werde, wäre meine Frage, ob ich bei dieser Eigenleistung eine Förderung zur Durchführung bekomme?
Für Eigenleistungen bekommen Sie leider keine Fördermittel mehr. Sowohl bei den Steuerboni als auch bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Umsetzung durch einen externen Fachbetrieb Pflicht. Als Nachweis muss dieser eine Rechnung für die erbrachten Leistungen ausstellen. Nach Angaben des BMWi ist die private Durchführung auch von Handwerkerinnen bzw. Handwerkern nicht förderfähig.
Anders verhält es sich bei zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238). Diese können die Bauleistungen mit Förderung selbst erbringen, wenn die Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistung erfolgt.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.