Sie schrieben im Artikel zur Förderung von Eigenleistungen: Nach der Sanierung muss der Fachbetrieb / EEE prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Dazu erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BnD-ID können Eigentümer den Antragsprozess dann abschließen. Im Bundesgesetz steht unter 3.4.7 Nachweis, dass eine Fachunternehmererklärung notwendig ist und der EE nicht ausreichend ist. Es ist hier ihre Meinung?
Bitte beachten Sie hier die Vorgaben aus Punkt 8.2 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."
In diesem Zuge erstellt der Fachbetrieb / EE die Bestätigung nach Durchführung (BnD), ohne die Sie die Mittel nicht abrufen können. Die Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ ist in beiden Fällen erforderlich. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's".