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Expertenrat

Wer darf die Eigenleistung bei der Förderung bestätigen?

Frage von Lukas V. am 17.05.2024 

Sie schrieben im Artikel zur Förderung von Eigenleistungen: Nach der Sanierung muss der Fachbetrieb / EEE prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Dazu erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BnD-ID können Eigentümer den Antragsprozess dann abschließen. Im Bundesgesetz steht unter 3.4.7 Nachweis, dass eine Fachunternehmererklärung notwendig ist und der EE nicht ausreichend ist. Es ist hier ihre Meinung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bitte beachten Sie hier die Vorgaben aus Punkt 8.2 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."

In diesem Zuge erstellt der Fachbetrieb / EE die Bestätigung nach Durchführung (BnD), ohne die Sie die Mittel nicht abrufen können. Die Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ ist in beiden Fällen erforderlich. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's".


Kommentare

Lukas V.
Danke schon mal für die Antwort im Forum. 

Mich wundert nur die Auflistung unter 3.7.2 Nachweise. Dort wird die Fachunternehmererklärung zusätzlich zum hydraulischen Abgleich gefordert. Demnach würde der EEE ja nicht ausreichen, korrekt?

– Berechnung der Gebäudeheizlast und Nachweis des Anteils von mindestens 80 Prozent der Gebäudeheizlast durch Deckung von Wärmeerzeugern auf der Basis erneuerbarer Energien   
– Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ (www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich)   
– Fachunternehmererklärung   
– vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben   – Herstellernachweise zu den produktspezifischen Kenndaten und Geräteeigenschaften.
ENERGIE-FACHBERATER 
In der Liste finden sich auch andere Nachweise, die nicht für alle Heizungen erforderlich sind. Punkt 8.2 der BEG-EM-Richtlinie lässt Eigenleistungen eindeutig zu und fordert einen entsprechenden Nachweis. Diesen kann auch ein Energieberater ausstellen. Hier ist zu lesen: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."

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