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Expertenrat

Erhalte ich Fördermittel für Arbeiten in Eigenleistung, die teilweise schon umgesetzt wurden?

Frage von Moritz M. am 11.10.2021 

Ich habe letztes Jahr den Dachboden im elterlichen Haus in Eigenleistung gedämmt. Ist es möglich, nachträglich eine Förderung oder einen Steuerbonus zu beantragen? Außerdem habe ich dieses Jahr noch vor, den Keller auch wieder in Eigenleistung zu dämmen. Zusätzlich wollten wir ca. 8 m2 Glasbausteine von einem Fachbetrieb durch eine Dreifachverglasung ersetzen lassen. Die Fassade ist allerdings nicht gedämmt. Kann ich für eine oder beide Maßnahmen eine Förderung erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für Arbeiten in Eigenleistung und Sanierungsmaßnahmen, die ohne Fachbetrieb bereits umgesetzt wurden, können Sie leider keine Förderung mehr beantragen. Gleiches gilt auch für den Steuerbonus für die Sanierung.

Der Austausch der Glasbausteine ist jedoch förderbar. Zur Wahl steht Ihnen hier beispielsweise eine Förderung für den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, mit der Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent bekommen.

Alternativ dazu können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Dieser lässt sich anders als die BEG-Förderung nachträglich und ohne Energieberater beantragen. Die Förderhöhe liegt bei 20 Prozent.

Wichtig zu wissen: Da die Fassade nicht gedämmt ist, sollte ein Fachexperte vor der Sanierung prüfen, ob der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz nach wie vor erfüllt ist. Dazu erstellt er ein Lüftungskonzept, das unter Umständen den Einbau einer Lüftungsanlage vorgeben kann. Diese sorgt nutzerunabhängig für einen ausreichenden Luftwechsel, um Kondensations- und Schimmelprobleme zu vermeiden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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