Ich möchte in meinem Haus (Altbau) eine Wärmepumpe installieren. Ich bin Inhaber eines SHK-Fachbetriebes. Erhalte ich die Förderung von der BAFA auch, wenn ich dies komplett in Eigenleistung durchführe?
Voraussetzung für die Förderung ist die gewerbliche Durchführung der Maßnahme, die Sie mit einer Rechnung nachweisen müssen. Nach Angaben des BMWK dürfen dabei alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Bauleistungen selbst erbringen. Die Kosten erfassen Sie als aktivierte Eigenleistung. Andernfalls ist die Förderung bei Eigenleistungen nicht möglich.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.