Seit 2023 sind die Materialkosten bei Eigenleistung förderbar. Bislang scheint das nur für eine Förderung über BAFA und KfW zu gelten. Da ich dieses Jahr sanieren und die BAFA Förderung für die Heizung die 60k/Jahr bereits ausschöpft, müsste ich bis 2024 mit der energetischen Sanierung warten um 20 % für Materialkosten geltend zu machen.
Ist das so richtig, oder sind die meisten Informationsquellen nur veraltet, da die steuerliche Geltendmachung der energetischen Sanierungsmaßnahmen sich auf die Regeln der BAFA und KFW stützt?
Die steuerliche Förderung ist nach wie vor nur dann zu erhalten, wenn Sie Aufträge an Fachfirmen vergeben. Diese müssen nach Abschluss aller Arbeiten eine Bestätigung ausfüllen, um gegenüber dem Fördergeber bzw. dem Finanzamt nachzuweisen, dass alle Maßnahmen entsprechend den aktuellen Förderbedingungen ausgeführt wurden. Nachlesen könne Sie das in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG).
Was es bei der Förderung von selbst durchgeführten Sanierungen zu beachten gibt, fassen wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" für Sie zusammen.