Ich zitiere aus dem Merkblatt: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren:
"2.3 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen
• Notwendige Abbrucharbeiten
• Bauwerkstrockenlegung
• Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen
• Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
• Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
• Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Bauteilen, soweit diese einen Teil der thermischen Gebäudehülle darstellen und Bestandteil des geförderten Vorhabens sind
• Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
• notwendige Maler- und Putzarbeiten (vgl. Nummer 8 Umfeldmaßnahmen)
• Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens; Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
• Maßnahmen zur Schalldämmung
• Notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen
• Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
Ein Kunde möchte seine Kellerdecke oberseitig auf BEG EM in Eigenleistung dämmen. Bis auf Maler- und Putzarbeiten sind alle Materialien förderfähig, oder? Sprich Abdichtung, Dämmung, Estrich, Bodenbelag. In Punkt 2.3 ist das klar als Umfang der Hauptmaßnahme gekennzeichnet.
Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA zählen Bodenbeläge hier nicht dazu. Diese sind im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen unter Punkt 8 "Umfeldmaßnahmen" aufgeführt.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's".