Ich bin Einzelunternehmer (Meisterbetrieb Schreinerei) und möchte verschiedene Sanierungsmaßnahmen (die wir in der Regel für Kunden durchführen) nun in Eigenregie an meinem Haus durchführen. Diese möchte ich dann von meinem Energieberater abnehmen lassen und und die erbrachten Leistungen (Fensteraustausch, Kellerdeckendämmung usw.) an mich selbst ausgestellte Rechnung von der BAFA fördern lassen. Ist das möglich? Wenn nein, wie sieht die Alternative aus?
Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und Bauleistungen selbst erbringen. Die Kostenerfassung erfolgt dabei als aktivierte Eigenleistung. In diesem Fall ist die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung als Umfeldmaßnahme im Rahmen der förderfähigen Ausgaben mit dem jeweiligen Fördersatz möglich. Wir gehen davon aus, dass das jedoch nur bei Gebäuden des Betriebs gilt.
Alternativ können Sie auch privat Eigenleistungen erbringen. In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel nur für die Materialkosten. Sollte dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit auflösender oder aufschiebender Bedingung nicht möglich sein, können Sie in diesem Fall darauf verzichten.
Um betriebswirtschaftliche Fehler zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Fall individuell mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zu besprechen. Die Experten prüfen die geplanten Arbeiten und zeigen, welcher Weg der korrekte ist.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's". Wie Sie die Förderung beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".