Unsere Förderung wurde im Juni 2022 bestätigt, bis zur Fertigstellung unseres Umbaus war es Juni 2024. Durch laufende Änderung waren wir uns beim Einreichen nicht ganz sicher und haben reine Materialkosten für wie z.B. Fliesen, Vinylboden usw., welche wir selbst verlegt haben mit eingereicht unter Eigenleistungen. War das falsch? Könnten wir dadurch Probleme bekommen oder wird es einfach nicht genehmigt?
Entscheidend für die Vorgaben sind immer die Regelungen zum Antragsdatum. Wurde Ihr Antrag im Juli 2022 bewilligt, sind Eigenleistungen im Vorhaben nicht förderbar. Das war leider erst bei späterer Antragstellung möglich. Wir gehen nun davon aus, dass der Fördergeber die Rechnungen nicht akzeptiert. Handelt es sich bei den selbst ausgeführten Maßnahmen allein um Nebenarbeiten und nicht um die geförderten Maßnahmen selbst, sollten Sie daher keine Probleme bekommen.
Eine fundierte Antwort können wir ohne Prüfung der Unterlagen leider jedoch nicht geben. Diese bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch Ihren Fördergeber. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 539 9002.