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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für Eigenleistungen bei der Sanierung von Dach und Fußboden?

Frage von Manuel W. am 26.07.2022 

Wir haben ein Haus gekauft, BJ 1977. Dach offenbar komplett ungedämmt, würden das gerne in Eigenleistung machen, also Dachboden und im Geschoss darunter, bei den Schrägen (seitlich vom Wohnraum) Zwischensparrendämmung. Eigentlich auch im Hobbyraum den Boden von innen dämmen, wird aber wohl vor BAFA Antrag passieren und ist von den Kosten überschaubar (ca. 200 EUR für XPS zwischen Laminat und Estrich). Würde das am liebsten beantragen und selber machen, da die Arbeiter-Kosten die Material-Kosten wohl übersteigen und im Raum München vor nächstes Jahr keine Handwerker zu finden sind.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über die BEG ist eine Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung leider nicht mehr möglich. Voraussetzung ist hier das Beauftragen eines Fachhandwerkers. Die förderbaren Kosten sind anschließend über dessen Rechnungen nachzuweisen. 


Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.


Dennoch ist es mit etwas handwerklichem Geschick natürlich möglich, die Arbeiten in Eigenregie (ohne Förderung) durchzuführen. Um hierbei keine Fehler zu machen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser bespricht den Aufbau der Dämmung und prüft nach der Durchführung, ob es Fehlstellen gibt, die später zu Feuchteproblemen führen könnten.

Entscheiden Sie sich doch für einen Handwerker, erhalten Sie Fördermittel für die Sanierung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt (Bitte beachten Sie: Nach Bekanntgabe vom 26.07.2022 stellt der Staat die Kreditförderung ein. Zuschüsse sind weiterhin erhältlich, ab 15.08.2022 sinken hierbei jedoch die Förderraten.).


Auf der Seite "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen" informieren wir über die wichtigsten Inhalte der kurzfristigen BEG-Änderung.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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