Wir sind eine Eigentümergesellschaft und möchten für den Austausch der Fenster und Türen die BAFA-Förderung nutzen. Allerdings sollen die Fenster und Türen von unterschiedlichen Firmen durchgeführt werden. Ist es möglich, dass ein Eigentümer die Förderung für die Fenster und einer, die für die Türen beantragt? Oder darf nur eine der Maßnahmen pro Jahr und Objekt gefördert werden?
Geht es um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, beantragt eine vertretungsberechtigte Person (zum Beispiel der Verwalter) die Förderung für die Arbeiten am Haus. Maßnahmen am Sondereigentum beantragen die jeweiligen Eigentümer selbst. Eine Grenze für die Anzahl der möglichen Anträge gibt es nicht, allerdings sind die pro Kalenderjahr anrechenbaren Kosten gedeckelt. In Wohngebäuden liegt die Grenze bei 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 600.000 Euro pro Gebäude. Relevant ist dabei der Antragszeitraum - wann Sie die Maßnahmen tatsächlich durchführen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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