Ich lebe bei meiner Mutter zur Miete in einer Wohnung. Ich bin Eigentümer des Hauses. Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Kann ich die Förderung beantragen als Eigentümer und Mieter vom gleichen Haus? Hauptwohnsitz ist eine Wohnung im Haus, in dem ich auch Eigentümer bin. Meine Mutter hat Nießbrauch.
Wenn Sie als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen und in einer Wohnung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, können Sie die Förderung für die Heizung sowie die Förderung für andere Maßnahmen am Haus beantragen. Bei einer Eigentümergemeinschaft muss diese die Basisförderung gemeinsam beantragen. Anschließend können Sie unter Umständen eine Bonusförderung beantragen.
Geht es um die Heizungsförderung und Sie beantragen auch einen Bonus (Klima-Geschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus), bekommen Sie die Bonusförderung nur anteilig für eine Wohneinheit. Dazu teilen sich die anrechenbaren Kosten durch die Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten.
Das heißt: Bei vier Wohneinheiten lassen sich bei der Basisförderung für die neue Heizung Kosten in Höhe von 75.000 Euro anrechnen (1 x 30.000 + 3 x 15.000 Euro). Geht es um die Bonus-Förderung, können Sie davon ein Viertel, also 18.750 Euro geltend machen. Das gilt nicht für den Wärmepumpen-Bonus. Denn dieser hebt die Basisförderung an.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's." Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.