Ich bin Eigentümerin eines Zweifamilienhauses, von dem wir die obere Wohnung selbst bewohnen. Die EG-Wohnung ist nicht vermietet oder bewohnt, wird aber ab 2025 zeitweise als Ferienwohnung vermietet. Ich könnte zur Basisförderung den Effizienz-Bonus und den Einkommensbonus erhalten. Der Geschwindigkeitsbonus kommt bei uns nicht zum Tragen.
Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass bei Zweifamilienhäusern die Rechnungssumme durch zwei geteilt und der Zusatzbonus zur Basisförderung nur auf 1 Wohneinheit angerechnet wird, was dann ja keine 65 % Gesamt-Förderung mehr sind, sondern umgerechnet nur noch 50%.
Unser Festpreisangebot für diecWP liegt nur knapp über 30.000 €. Ist es zulässig, trotz Zweifamilienhaus die Förderung nur für eine Wohneinheit zu beantragen, um die volle Förderung von 65 % bis 30.000 für die erste Wohneinheit zu bekommen? Ich verstehe sonst nicht, warum im Antrag zur Erhaltung der BzA Nummer nach der Anzahl der zu beantragenden WE und der dazugehörigen m² gefragt wird, wenn eine Zeile darüber, die Gesamtanzahl der WE im Gebäude schon mit 2 angegeben wurde.
Die Aufteilung der Kosten betrifft nur die Bonusförderung (Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus). Die Basis-Förderung und den Effizienzbonus bekommen Sie für zwei Wohneinheiten. Das hat den Vorteil, dass Sie hier auch höhere Kosten anrechnen können. Sie bekommen also bus zu 35 Prozent Förderung für Kosten von bis zu 45.000 Euro. Dieses Budget können Sie mit weiteren Maßnahmen ausreizen. Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Sie dann für Kosten in Höhe von 22.500 Euro.
Dass Sie die Förderung für ein Einfamilienhaus beantragen, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus (oder EFH mit Einliegerwohnung) handelt, ist nicht möglich. Würden Sie die Fördermittel insgesamt für nur eine WE beantragen, wären aller Voraussicht nach auch die Kosten der Basis-Förderung zu halbieren. Die KfW schreibt dazu: "Der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude wird anhand der Anzahl der Wohneinheiten ermittelt. Falls nicht alle Wohneinheiten gefördert werden, dann wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt und der anteilige Förderhöchstbetrag für die zu fördernden Wohneinheiten ermittelt."
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit den Experten der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Telefonnummer 0800 / 539 9013.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.